Allgemeine Vermietungsbedingungen

Allgemeine Vermietungsbedingungen

Die Mietbedingungen gelten für die Anmietung von Fahrrädern (einschließlich (E-)Lastenfahrrädern). Fahrradunternehmen (Version Juli-2017) und für die (elektrisch) motorisierten (E-) Scooter/Mopeds und Speed ​​Pedelecs sind die Mietbedingungen motorisiertZweiradbetriebe (Fassung April 2018), anwendbar wie ausgearbeitet der BOVAG sowie die Zusatzbedingungen des Vermieters. Vollversionen sind verfügbar und werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Es gelten folgende abweichende Regelungen:
– Artikel 4 – Auflösung ist in keinem Fall anwendbar und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
– Artikel 9 – Absatz 6: Mietgegenstand darf die Insel Texel nicht verlassen;
– Artikel 14 – Absatz 3 & 6: Es ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet zur Durchführung von Reparaturen am Mietobjekt;

Für die Anmietung von a. gelten die nachfolgenden abweichenden Bestimmungen (E-) Scooter/Moped und Speed ​​Pedelec:
– Artikel 4 – Auflösung ist in keinem Fall anwendbar und findet keine Anwendung;
– Artikel 8 – Absatz 5: Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
– Artikel 9 – Absatz 2: Es ist nicht gestattet, Änderungen an der vorzunehmenE-Scooter/Speed-Pedelec oder zum Mietobjekt.
– Artikel 9 – Absatz 4: Mietgegenstand darf die Insel Texel nicht verlassen;

Zusammenfassung der wichtigsten BOVAG-Bedingungen/Ergänzungsbedingungen
– Die Selbstbeteiligung beträgt max. € 150,- pro Fahrrad, € 300,- pro Elektrofahrrad und € 500,- pro E-Scooter/Speed-Pedelec, sofern die Mietbedingungen (12.1) eingehalten wurden.
· Wenn Sie keine Selbstbeteiligung wünschen, können Sie das Paket „Fietsen op Texel Zekerheden“ abschließen
– Der Mieter haftet für das Mietobjekt (bei Gruppen der Hauptmieter);
– Die vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes berechtigt nicht zu einer Rückerstattung;
– Das Mietobjekt darf die Insel Texel nicht verlassen;
– Die Zahlung erfolgt vor Mietbeginn;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, dies nicht einzuhalten Mietbedingungen, das Fahrrad ohne Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises zurückzunehmen;
– Der Mietgegenstand muss in der Filiale zurückgegeben werden, in der er ausgeliehen wurde;
– Der Vermieter behält sich das Recht vor, eine Kaution zu erheben;
– Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec pfleglich zu behandeln:
· Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec muss abgeschlossen sein;
· Der Mieter hat mit den Schlüsseln des Fahrrads/E-Scooters/Speed-Pedelecs sachgemäß umzugehen
· Die Batterie muss gemäß den entsprechenden Anweisungen geladen werden;
· Der Mieter muss das Gepäck korrekt bestätigen;
· Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec dies nicht tut von jemandem verwendet wird, der dazu nicht in der Lage oder berechtigt ist;
– E-Scooter/Mopeds dürfen nur von Personen über 16 Jahren benutzt werden gemietet und gefahren werden und:
· Der Fahrer muss dem Vermieter seinen Moped- oder Auto-/Motorradführerschein vorzeigen;
· Der Vermieter wird die Führerscheinnummer mit der Mietnummer vermerken, was dann darf auch nur von diesem berechtigten Fahrer gefahren werden;
· Der Fahrer muss die gesetzlich geltenden Verkehrsregeln und die anwendbaren einhalten Radfahren auf Texel Mietbedingungen für motorisierte Zweiräder;
– Das Mietobjekt darf nicht außerhalb der ausgewiesenen Straßen/Wege benutzt werden.
· (Das Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec darf daher NICHT den Strand betreten);
– Es dürfen keine Veränderungen am Fahrrad/E-Scooter/Speed-Pedelec vorgenommen werden oder zum Mietobjekt bringen; Eigenen Fahrradanhänger selbst anbringen das gemietete Fahrrad oder umgekehrt das Anbringen eines gemieteten Fahrradanhängers an aeigenes Fahrrad ist nicht erlaubt;
– Es ist verboten, Personen auf dem Gepäckträger mitzunehmen (außer in vom Vermieter gemieteten Kindersitzen);
– Der Mieter ist verpflichtet, Schäden und/oder Verluste so schnell wie möglich dem zu melden Eigentümer;
– Reparaturen ohne Zustimmung des Vermieters sind nicht gestattet die verpachtete Immobilie auszuführen;

– Wenn ein Vertrag vom Mieter gekündigt wird, die Der Vermieter stellt folgende Stornokosten in Rechnung:
· Bei Stornierung bis zum 30. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: die Anzahlung mit maximal 10 % der Miete;
· Im Falle einer Stornierung ab dem 30. Tag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 30 % der Miete;
· Im Falle einer Stornierung ab dem 7. Tag (einschließlich) bis zum 3. Tag (ausschließlich) vor dem Miettag: 50 % der Miete;
· Bei Stornierung ab dem 3. Tag (einschließlich) bis 1 Tag (ausschließlich) vor dem Tag der Miete: 90 % der Miete;
· Bei Stornierung weniger als 1 Tag vor dem Miettag: die volle Miete

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ‘FIETSEN OP TEXEL ZEKERHEDEN’ – PAKET

Der Mieter kann die ‘Radfahren auf Texel Garantien’ beim Vermieter pro gemietetem Objekt anfordern. Ein Paket abschließen, betragen die Kosten hierfür 10 % des Gesamtmietpreises, zzgl
jede Kaution. Wenn der Mieter beim Vermieter das Paket „Fietsen op Texel Zekerheden“ abgeschlossen hat, ist der Mieter für das betreffende Objekt:

– Keine Stornokosten bei Tod von Angehörigen des Mieters oder von Personen, für die das Mietobjekt vermietet wurde;
·  Zusätzlich und abweichend von der Stornokostenstaffel aus den Mietbedingungen BOVAG/SER gilt – unabhängig vom „Zeitpunkt“ – Nr Stornogebühr bei Stornierung im Todesfall von Angehörigen des Mieters oder von Personen, für die das Mietobjekt vermietet wurde;

– Keine Gebühren bei Stornierung (mindestens 48 Stunden im Voraus) wenn diePerson, für die das Objekt vermietet wird, vor dem erkrankt istMietdauer und wird das Mietobjekt wegen dieser Krankheit nicht nutzen;
· Zusätzlich und abweichend von der Stornokostenstaffel aus den Mietbedingungen BOVAG/SER wird bei einer Stornierung mindestens 48 Stunden im Voraus keine Stornogebühr fällig, wenn die Person, für die das Mietobjekt angemietet wird, vorher erkrankt ist zum Mietzeitraum und wird das Mietobjekt wegen dieser Erkrankung nicht in Anspruch nehmen.

– Die Selbstbeteiligung wird bei Schäden am Mietobjekt niemals erhoben, es sei denn, der Schaden wurde durch Beschädigung oder Verlust (auch als Diebstahl oder Verlust bezeichnet) außerhalb der Insel Texel verursacht.

– Im Hinblick auf die BOVAG/SER-Mietbedingungen haftet der Verbraucher grundsätzlich pro Schadensfall für Schäden gegenüber dem Unternehmer bis zu der im Mietvertrag angegebenen Selbstbeteiligung. Aufgrund unseres Pakets „FIETSEN OP TEXEL ZEKERHEDEN“ gilt jedoch Folgendes:

· Der Selbstbehalt wird bei Schäden am Mietobjekt niemals erhoben bestehend aus fehlen, wenn der Mieter den Schlüssel des Mietobjekts vorzeigen kann und Melden Sie die vermisste Person auf Texel (egal ob Diebstahl oder Verlust) mit der Polizei und eine Kopie des amtlichen Berichts darüber wird dem Vermieter ausgehändigt. Das gemietete Objekt darf gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen von Cycling on Texel die Insel Texel nicht verlassen. Vermisste Personen, die ihren Ursprung außerhalb der Insel Texel haben fallen daher nicht unter die Sicherheit Radfahren auf Texel.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus den Mietverträgen ergeben können Es gilt ausschließlich niederländisches Recht. Außerdem nur die Niederländer zuständiges Gericht für diese Streitigkeiten.

Tijd om Texel te
ontdekken op de fiets!